Spanische Hofreitschule
Die Rechtsgrundlage für die Spanische Hofreitschule bildet das Spanische Hofreitschule-Gesetz.
Mit 1. Jänner 2001 wurde eine Gesellschaft mit dem Firmenwortlaut "Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber" errichtet.
Zur dauerhaften Erhaltung und traditionsgemäßen Zucht der Pferderasse "Lipizzaner", zur Erhaltung der Tradition und der Hohen Schule der klassischen Reitkunst, zur traditionsgemäßen Nutzung der betreffenden Teile der Hofburg und des Bundesgestütes Piber und damit zur Wahrung des öffentlichen Interesses am dadurch repräsentierten österreichischen und internationalen Kulturgut wurde mit 1. Jänner 2001 eine Gesellschaft mit dem Firmenwortlaut "Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber" errichtet. Seit 1. Jänner 2017 lautet der Firmenwortlaut der Gesellschaft "Spanische Hofreitschule - Lipizzanergestüt Piber".
Die Lipizzanerrasse ist eine der ältesten Kulturpferderassen Europas. Auf Grund der geringen Population dieser alten und berühmten Rasse ist der langfristigen Absicherung größtes Augenmerk zu schenken. Der hohe Standard der Zucht des Lipizzaners im Typ des barocken Prunkpferdes soll jedenfalls aufrechterhalten werden.
Zum Aufgabenbereich der Spanischen Hofreitschule sind unter anderem die Ausbildung und Pflege der besten Lipizzanerhengste aus dem Bundesgestüt Piber und die entsprechenden Auftritte zu zählen, um die bestausgebildeten Hengste wiederum der Zucht zuzuführen. Die Lipizzanerzucht sowie die Bewirtschaftung der diesbezüglichen Liegenschaften in Piber in der Steiermark wird durch das Bundesgestüt Piber wahrgenommen.
Durch das Spanische Hofreitschule-Gesetz wurden für das Bundesgestüt Piber und für die Spanische Hofreitschule spezifische, die beiden Organisationseinheiten gestaltende, gesetzliche Grundlagen geschaffen. Beide Einrichtungen stammen aus der Monarchie und wurden in weiterer Folge - bis zur Errichtung der Gesellschaft - als nachgeordnete Dienststellen des Landwirtschaftsministeriums geführt.