Amtssignatur Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß Paragraph 19 Absatz 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Amtssiegel_BML

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) sowie die nachfolgend aufgelisteten Dienststellen des BML verwenden die bei dem Artikel als Bild hochgeladene Bildmarke bei amtssignierten Dokumenten:

  • Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik
  • HBLFA für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein
  • HBLFA für Gartenbau Schönbrunn und Österreichische Bundesgärten
  • HBLFA für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnik Francisco Josephinum
  • HBLA für Land- und Ernährungswirtschaft Elmberg
  • HBLFA für Landwirtschaft und Ernährung, Lebensmittel- und Biotechnologie Tirol
  • HBLA für Land- und Ernährungswirtschaft Pitzelstätten
  • HBLA für Land- und Ernährungswirtschaft Sitzenberg
  • Höhere landwirtschaftliche Bundeslehranstalt St. Florian
  • HBLA für Landwirtschaft Ursprung
  • HBLA für Forstwirtschaft Bruck an der Mur
  • Forstfachschule Traunkirchen
  • Bundesamt für Wasserwirtschaft
  • Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen
  • Bundesamt für Weinbau
  • Bundeskellereiinspektion
  • die Dienststellen des forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung und
  • die Erstanlaufstelle - Fairness-Büro gemäß FWBG.

Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Informationen zur Amtssignatur der Dienststelle HBLA und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg finden Sie unter Amtssignatur auf der Website der HBLA und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg. Informationen zur Amtssignatur des Bundesamts für Ernährungssicherheit auf der Website des BAES.

Prüfung der elektronischen Amtssignatur

  1. Die Amtssignatur kann unter Signatur überprüft werden.
  2. Eine aktuelle Version des Programmes „Adobe Reader“ zeigt beim Werkzeug „Unterschriften“ die Echtheit des Dokumentes.

Verifizierung des Papier-Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments

Empfängerinnen und Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken haben folgende Möglichkeiten für eine Echtheitsprüfung:

  1. Übermittlung der Erledigung per Post oder persönliche Abgabe in der Eingangsstelle des BML beziehungsweise der Dienststelle.
  2. Zusendung der eingescannten Erledigung als E-Mail an die Mailadresse der Sachbearbeiterin / des Sachbearbeiters, die dem Briefkopf entnommen werden kann.

Die Sachbearbeiterin / der Sachbearbeiter prüft, ob es sich bei dem übermittelten Dokument um die angegebene Erledigung handelt und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung.

Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."