Amtssignatur Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß Paragraph 19 Absatz 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) sowie die nachfolgend aufgelisteten Dienststellen des BML verwenden die bei dem Artikel als Bild hochgeladene Bildmarke bei amtssignierten Dokumenten:
- Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik
- HBLFA für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein
- HBLFA für Gartenbau Schönbrunn und Österreichische Bundesgärten
- HBLFA für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnik Francisco Josephinum
- HBLA für Land- und Ernährungswirtschaft Elmberg
- HBLFA für Landwirtschaft und Ernährung, Lebensmittel- und Biotechnologie Tirol
- HBLA für Land- und Ernährungswirtschaft Pitzelstätten
- HBLA für Land- und Ernährungswirtschaft Sitzenberg
- Höhere landwirtschaftliche Bundeslehranstalt St. Florian
- HBLA für Landwirtschaft Ursprung
- HBLA für Forstwirtschaft Bruck an der Mur
- Forstfachschule Traunkirchen
- Bundesamt für Wasserwirtschaft
- Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen
- Bundesamt für Weinbau
- Bundeskellereiinspektion
- die Dienststellen des forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung und
- die Erstanlaufstelle - Fairness-Büro gemäß FWBG.
Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Informationen zur Amtssignatur der Dienststelle HBLA und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg finden Sie unter Amtssignatur auf der Website der HBLA und Bundesamt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg. Informationen zur Amtssignatur des Bundesamts für Ernährungssicherheit auf der Website des BAES.
Prüfung der elektronischen Amtssignatur
- Die Amtssignatur kann unter Signatur überprüft werden. (Die Dateigröße für diese Signaturprüfung ist auf 150 MB beschränkt.)
- Eine aktuelle Version des Programmes „Adobe Reader“ zeigt beim Werkzeug „Unterschriften“ die Echtheit des Dokumentes.
Verifizierung des Papier-Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments
Empfängerinnen und Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken haben folgende Möglichkeiten für eine Echtheitsprüfung:
- Übermittlung der Erledigung per Post oder persönliche Abgabe in der Eingangsstelle des BML beziehungsweise der Dienststelle.
- Zusendung der eingescannten Erledigung als E-Mail an die Mailadresse der Sachbearbeiterin / des Sachbearbeiters, die dem Briefkopf entnommen werden kann.
Die Sachbearbeiterin / der Sachbearbeiter prüft, ob es sich bei dem übermittelten Dokument um die angegebene Erledigung handelt und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung.
Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."