Gleichbehandlung

Dem BML ist Gleichbehandlung sehr wichtig. Zur Umsetzung der Ziele des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes steht dem Dienstgeber die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen zur Seite.

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Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlung

Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen ist in sechs Bereiche gegliedert

  1. Zentralstelle Landwirtschaft und Forstwirtschaft
  2. Zentralstelle Wasserwirtschaft und Regionalpolitik
  3. Wildbach- und Lawinenverbauung
  4. Landwirtschaftliche Bundesanstalten
  5. Bundesamt für Wasserwirtschaft
  6. Schulen und Bundesgärten

Einmal jährlich treffen sich die Gleichbehandlungsbeauftragten, ihre Stellvertreterinnen und die Frauenbeauftragten der Dienststellen zu einer Fortbildungskonferenz.

Die Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten

Die Gleichbehandlungsbeauftragten haben sich mit allen Themen zu befassen, die die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Frauenförderung und die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung  betreffen.

Sie haben Anfragen, Wünsche, Beschwerden oder Anzeigen der Bediensteten zu Fragen der Gleichbehandlung zu beantworten. Sie sind selbständig und unabhängig und zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet.

Ambitionierter Frauenförderplan

Besonders stolz sind wir auf unseren ambitionierten Frauenförderplan, der auf Vorschlag der Arbeitsgruppe mit Zielvorgaben für das Ressort dem Dienstgeber vorzulegen ist.

Die wichtigsten Ziele

Der Plan ist eine Verordnung des Ressorts und hat unter anderem zum Ziel, die Frauenförderung in die Personalentwicklung zu integrieren, den Frauenanteil – vor allem auch in den Führungsebenen – zu heben, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern oder die gleichberechtigte Beteiligung der Frauen an Entscheidungs- und Beratungsgremien.

Einige Maßnahmen daraus

Maßnahmen dazu sind zum Beispiel Mentoringprogramme, Aus- und Weiterbildungsprogramme, Verankerung des Gender Mainstreamings oder aktive Laufbahnplanung für Frauen.

Ebenso haben die Publikationen des Ressorts in geschlechtergerechter Form zu erfolgen, (sexuelle) Belästigung und Mobbing sind zu unterlassen und dürfen nicht geduldet werden, zudem hat der Dienstgeber Teilzeitarbeit auch in Leitungspositionen zu ermöglichen.

Das Ressort unterstützt auch die Inanspruchnahme der Väterkarenz und bietet vor allem WiedereinsteigerInnen nach einer Karenz und MitarbeiterInnen mit weitem Fahrweg zum Dienst Teleworkingmöglichkeiten an.

Kommissionen, Podien und Beiräte sollen paritätisch besetzt werden, wobei auf eine Expertinnendatenbank verwiesen werden kann.

Die Umsetzung aller im Frauenförderplan gesetzten Maßnahmen gehört zu den Dienstpflichten, deren Einhaltung die Innenrevision in ihren Prüfbericht aufnimmt. Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen hat das Recht, eine Person namhaft zu machen, die an den Sitzungen der Begutachtungskommissionen mit beratender Stimme teilnimmt.

Bei begründetem Verdacht kann die Gleichbehandlungsbeauftragte mit schriftlicher Zustimmung durch die Bediensteten eine Disziplinaranzeige machen. Sie kann auch Anträge an die Bundesgleichbehandlungskommission stellen.

Zur Zeit ist gerade ein Pilotprojekt in Ausarbeitung, das fünf Frauen die Möglichkeit anbietet, auf freiwilliger Basis Teleworking statt Karenz in Anspruch zu nehmen.

Downloads

Der Frauenförderungsplan des Ministeriums (2019) (PDF, 1 MB)

Bundesgleichbehandlungsgesetz (Fassung vom 26.01.2021) (PDF, 287 KB)

Tätigkeitsbericht der Zentralen Anlaufstelle für Gender Mainstreaming, Gleichbehandlung, Menschenrechte und Integration (2018-2019) (PDF, 1 MB)