Barrierefreiheit der Amtsgebäude

Die Gebäude des Ministeriums sollen allen Menschen zugänglich sein. Daher wurden Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit gemäß Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) gesetzt.

Im Ministerium können Sie sich barrierefrei fortbewegen

Barrierefreiheit der Amtsgebäude

Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit gemäß dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes

An den Standorten der Zentralleitung des BML

  • 1010 Wien, Stubenring 1
  • 1010 Wien, Stubenring 12
  • 1010 Wien, Stubenbastei 5
  • 1020 Wien, Ferdinandstraße 4
  • 1030 Wien, Marxergasse 2

ist der barrierefreie Zutritt durch Maßnahmen umgesetzt. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit erfolgten weitere Maßnahmen im Jahr 2022.

Standort Stubenring 1:

Bodenleitsystem:

Das bestehende Bodenleitsystem wurde im Bereich des Haupteingangs erweitert und auf die beiden Eingänge des Besuchereingangs sowie des Bürgerservice angepasst.

Handläufe:

Zusätzlich wurden Verbesserungen im Bereich der Handläufe (Handlaufschild/Wegweiser in Blindenschrift) getätigt.

Stubenring 12:

Behinderten-WC; 1. Stock: 

Es wurde der Handtuchhalter weiter nach unten versetzt, um für Rollstuhlfahrer eine bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten.

Barrierefreier Eingang Biberstraße 14: 

Wartung und Prüfung der Funktionalität der automatischen Öffnungs- und Schließfunktion der Anlage auf Anregung des BML durch den Eigentümer BIG/ARE beauftragten Firma.

Standort Stubenbastei 5:

Adaptierung eines Aufzuges

Barrierefreiheit in den Dienststellen

An den Standorten der Dienststellen des BML wird jeweils im Zuge der geplanten und durchzuführenden Neu-, Umbau- und Sanierungsarbeiten auf den barrierefreien Zutritt weitestgehend Bedacht genommen.

Download: Etappenplan 2023 Behindertengleichstellungsgesetz (Excel, 54 KB)