Barrierefreiheit der Amtsgebäude
Die Gebäude des Ministeriums sollen allen Menschen zugänglich sein. Daher wurden Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit gemäß Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) gesetzt.
Barrierefreiheit der Amtsgebäude
Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit gemäß dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes
An den Standorten der Zentralleitung des BML
- 1010 Wien, Stubenring 1
- 1010 Wien, Stubenring 12
- 1010 Wien, Stubenbastei 5
- 1020 Wien, Ferdinandstraße 4
- 1030 Wien, Marxergasse 2
ist der barrierefreie Zutritt durch Maßnahmen umgesetzt. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit erfolgten weitere Maßnahmen im Jahr 2022.
Standort Stubenring 1:
Bodenleitsystem:
Das bestehende Bodenleitsystem wurde im Bereich des Haupteingangs erweitert und auf die beiden Eingänge des Besuchereingangs sowie des Bürgerservice angepasst.
Handläufe:
Zusätzlich wurden Verbesserungen im Bereich der Handläufe (Handlaufschild/Wegweiser in Blindenschrift) getätigt.
Stubenring 12:
Behinderten-WC; 1. Stock:
Es wurde der Handtuchhalter weiter nach unten versetzt, um für Rollstuhlfahrer eine bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten.
Barrierefreier Eingang Biberstraße 14:
Wartung und Prüfung der Funktionalität der automatischen Öffnungs- und Schließfunktion der Anlage auf Anregung des BML durch den Eigentümer BIG/ARE beauftragten Firma.
Standort Stubenbastei 5:
Adaptierung eines Aufzuges
Barrierefreiheit in den Dienststellen
An den Standorten der Dienststellen des BML wird jeweils im Zuge der geplanten und durchzuführenden Neu-, Umbau- und Sanierungsarbeiten auf den barrierefreien Zutritt weitestgehend Bedacht genommen.
Download: Etappenplan 2023 Behindertengleichstellungsgesetz (Excel, 54 KB)