Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung

Die wichtigste Rechtsgrundlage für den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung findet sich im Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 sowie dem BGBl. I Nr. 56/2016 und den darauf basierenden Verordnungen über die Dienststellen und deren Aufgaben sowie den Gefahrenzonenplan betreffend.

Wildbachverbauung in Pfunds

In der konkreten Umsetzung kommen – neben vielen anderen Rechtsnormen aus dem Naturschutzrecht, dem Abfallrecht, u.ä. – zumeist auch das Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. Nr. 215/1959 zgd BGBl. I Nr. 54/2014, das Wasserbautenförderungsgesetz 1985, BGBl. Nr. 148/1985 zgd BGBl. I Nr. 98/2013 und auch das Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996 BGBl. I Nr. 46/2016 zur Anwendung.

Die Wildbach- und Lawinenverbauung ist eine Dienststelle des Bundes zum nachhaltigen Schutz vor Naturgefahren wie Lawinen, Muren und Erosion. Die Organisation besteht aus einer Fachabteilung in der Sektion Forstwirtschaft und Nachhaltigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft sowie 7 Sektionen (Wien, Niederösterreich und Burgenland zusammengefasst) und 21 Gebietsbauleitungen.

Weitere Informationen über die Wildbach- und Lawinenverbauung, ihrer Strukturen und Tätigkeitsbereiche finden Sie unter auf den Seiten der Wildbach- und Lawinenverbauung.