BFW (Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft)

Die Rechtsgrundlage für das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft bildet das BFW-Gesetz.

Waldimpressionen

Das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft dient dem Bund als Forschungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungsstelle sowie als Informations-, Koordinations- und Beratungsstelle in den Bereichen Wald, Naturgefahren und Landschaft.

Die Forschungsbereiche sind

  • die nachhaltige multifunktionale Nutzung, Gestaltung und der Schutz von Waldökosystemen und Trinkwassereinzugsgebieten,
  • die langfristigen Ökosystemveränderungen und die Erhaltung sowie Förderung der biologischen Vielfalt,
  • der Schutz vor Naturgefahren und der Umgang mit Georisiken.

Der Aufgabenbereich ist im BFW-Gesetz und im Forstgesetz 1975 festgelegt.

Das Bundesamt für Wald ist zuständige Behörde für die Durchführung der Importkontrolle bei Holz, forstlichem Vermehrungsgut und Verpackungsholz.

Der Sitz des Forschungszentrums und des Bundesamtes ist in Wien.

Das BFW-Gesetz regelt insbesondere

  • die Aufgaben des Forschungszentrums,
  • die Grundsätze bei der Aufgabenwahrnehmung,
  • die Entgeltlichkeit der Leistungen,
  • die Leitung des Forschungszentrums und des Bundesamtes,
  • die Errichtung des Wirtschaftsrates und dessen Aufgaben,
  • die staatliche Aufsicht.

Links

Bundesforschungszentrum für Wald

BFW-Gesetz

Bundesamt für Wald