Schulleitungszulagen-Sammelverordnung für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen
Die Begutachtungsfrist endet mit 31.01.2023.
Hier finden Sie Entwurf und Materialien zur Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung zur Durchführung des § 57 des Gehaltsgesetzes 1956 für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Zulagenverordnung für Schulleiterinnen und Schulleiter an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen) und Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft über die Zuweisung der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen und Leitungsfunktionen zu den Dienstzulagenkategorien für Landesvertragslehrpersonen im Entlohnungsschema pd (PD-Schulleitungs-Zulagenverordnung für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen) neu erlassen werden (Schulleitungszulagen-Sammelverordnung für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen)
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Begleitschreiben Begutachtungsentwurf (PDF, 536 KB)